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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2009 - 1 Ta 70/09   

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https://dejure.org/2009,14832
LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2009 - 1 Ta 70/09 (https://dejure.org/2009,14832)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.2009 - 1 Ta 70/09 (https://dejure.org/2009,14832)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 1 Ta 70/09 (https://dejure.org/2009,14832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer fälschlicherweise als Aufhebung der Prozesskostenhilfe bezeichneten Aufhebung der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten gem. § 11a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

  • Judicialis

    ArbGG § 11a; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO §§ 567 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Arbeitsgerichtsverfahren bei unterlassenem Änderungsnachweis im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 89/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht nach § 120 Abs 4

    Dabei obliegt es dem Rechtspfleger zu entscheiden, ob er die Partei bereits mit erstmaliger Aufforderung zur Mitteilung etwaiger Änderungen über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu weiteren detaillierten Angaben auffordert bzw. konkretisierte Nachweise verlangt, oder er die Partei erst nach erfolgter Erklärung zur Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu weiteren vom ihm genau bestimmten Angaben auffordert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.05.2009 - 1 Ta 70/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2010 - 1 Ta 223/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht - postalische

    Dabei obliegt es dem Rechtspfleger zu entscheiden, ob er die Partei bereits mit erstmaliger Aufforderung zur Mitteilung etwaiger Änderungen über deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu weiteren detaillierten Angaben auffordert bzw. konkretisierte Nachweise verlangt, oder er die Partei erst nach erfolgter Erklärung zur Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu weiteren vom ihm genau bestimmten Angaben auffordert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.05.2009 - 1 Ta 70/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 90/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht nach § 120 Abs 4

    Dabei obliegt es dem Rechtspfleger zu entscheiden, ob er die Partei bereits mit erstmaliger Aufforderung zur Mitteilung etwaiger Änderungen über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu weiteren detaillierten Angaben auffordert bzw. konkretisierte Nachweise verlangt, oder er die Partei erst nach erfolgter Erklärung zur Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu weiteren vom ihm genau bestimmten Angaben auffordert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.05.2009 - 1 Ta 70/09).
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